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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

EU Schlichtungsstelle

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Als Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der EU Kommission zu wenden.  

ECOINN Hotel am Campus inkl. ECONVENT, Ritterstraße 16, 73728 Esslingen

Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für die Vermietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.

Vertragspartner sind der Buchende und das Hotel ECOINN, SHT GmbH bzw. das Veranstaltungshaus ECONVENT, Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel bzw. den ECONVENT für alle Seiten bindend, wie auch diese AGB. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als zu Wohnzwecken bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Hotels. Raumänderungen bleiben dem Hotel bzw. dem ECONVENT vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels bzw. des ECONVENT für den Buchenden zumutbar sind.

Der Buchende haftet für die komplette Buchung und deren Bezahlung, ebenso für alle anfallenden Gebühren wie z.B. Reinigungspauschaler wegen Rauchen im Zimmer oder Einsatz unserer Security auf Anforderung der Gäste, auch wenn für die eingebuchten Personen eine Selbstzahler-Vereinbarung getroffen wurde, diese aber ihre Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben. In diesem Fall wird der Besteller als Vertragspartner sofort kostenersatzpflichtig.

Reservierte Hotelzimmer stehen dem Buchenden bzw. Gast bei Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein „Early Check in“ kann bei Verfügbarkeit kostenpflichtig dazu gebucht werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Das Hotel behält sich vor, im Falle einer Überbuchung Gäste in einem Partnerhotel vergleichbarer Qualität unterzubringen. Dem Gast entstehen dadurch keine höheren Kosten.

Am Abreisetag sind die Hotelzimmer, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen. Wird dies versäumt und das Zimmer nicht geräumt, ist das Hotel berechtigt, dem Besteller/Buchenden einen Pauschalbetrag in Höhe des Zimmerpreises für eine Übernachtung in Rechnung zu stellen. Ein „Late check out“ kann kostenpflichtig dazu gebucht werden.

Die Hotelzimmerpreise sind Inklusivpreise und schließen somit Frühstück und die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Buchenden. Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entsteht Zahlungsverzug, so hat das Hotel das Recht, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz oder dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Die Rechnungsbeträge sind bei Anreise zahlbar, außer bei vorliegenden Kostenübernahmeerklärungen. In diesen Fällen werden die Rechnungsbeträge beim Checkout fällig.

Das Haus ist berechtigt, vom Gast eine Vorauszahlung des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen. Diese Depositsumme hat der Gast, sofern keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, bis spätestens 30 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist das Haus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Scheckhergaben gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung.

Das Haus ist jederzeit, spätestens jedoch 6 Tage vor Anreise, berechtigt, die voraussichtliche Rechnungssumme von der Kreditkarte des Buchenden bzw. der zur Zahlung als berechtigt angegebenen Person abzubuchen und mit der abschließenden Rechnung zu verrechnen.

Für den Buchenden von Hotelzimmern zu einem festen Termin bzw. Zeitraum gelten folgende Stornierungsbedingungen, mittels schriftlicher Mitteilung, sofern nichts  nderes vereinbart wurde:

Buchungen von 1-3  Zimmern bis 1 Tage vor Anreise kostenfrei
Buchungen von 4-9 Zimmern bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
Buchungen von 10-14 Zimmern bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei
Buchungen ab 15 Zimmern bis 12 Wochen vor Anreise kostenfrei

Diese Stornofristen gelten für Hotelzimmer Arrangements sind bis 1 Kalendermonat vor Anreise kostenfrei stornierbar. Auch zu Saisonzeiten und für Reservierungen über 3 Tage hinaus können diese Fristen vom Hotel verlängert werden.

Zu folgenden Daten gilt für Buchungen von 1-3 Zimmern folgende Stornofrist: Buchungen von 1-3 Zimmern bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei: zu den jährlichen Messe- und Wasenzeiten und innerhalb jährlichen Esslinger Weihnachtsmarktzeit.

Der Buchende entrichtet als Vorauszahlung ab Beginn der kostenpflichtigen Stornofrist einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Das Hotel ist berechtigt, diesen Betrag von der angegebenen Kreditkarte abzubuchen.

Anschließend werden Stornierungen mit 100 % des Gesamtpreises berechnet bzw. bei Stornierungen von einzelnen Zimmern/Arrangements aus der Gesamtbuchung ebenfalls 100 %. Bei Nichtanreisen ohne getätigte Stornierung werden ebenfalls 100 % des Gesamtpreises fällig, da die Zutaten für das Frühstück bestellt und vorbereitet wurden und entsprechend Personal eingeteilt wurde.

Im Veranstaltungsbereich des ECOINN und im ECONVENT gelten die zwischen Hotel bzw. ECONVENT und dem Kunden vertraglich vereinbarten Preise und Zeiten, die einzuhalten sind. Zeitüberschreitungen sind nur nach vorheriger Zustimmung möglich und dann zu einer Gebühr von 100 € pro angefangener Stunde.

Die Stornofristen für Tagungen und Veranstaltungen im ECOINN und im ECONVENT, Ritterstraße 16, 73728 Esslingen lauten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart:

Sonderkonditionen (Corona-Verordnung): hier sind die aktuellen Verordnungen der Regierung und des Landes Baden Württemberg grundlegend.
Sollte es uns nicht möglich sein die Veranstaltung aufgrund aktueller Corona Verordnungen nicht durchzuführen – entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten Sie von sich aus die Veranstaltung absagen werden bei einem gleichwertigen Ersatztermin keine Stornokosten im Falle einer Absage ohne Ersatztermin Stornokosten in Höhe von 80% erhoben.

Stornierungskosten:
Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
3 bis 1 Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % der vereinbarten Pauschale bzw. der vereinbarten Raummiete und Bereitstellungskosten.
7 Tage bis 1 Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80 % der vereinbarten Pauschale bzw.der vereinbarten Raummiete und Bereitstellungskosten.
Am Tag der Veranstaltung selbst ist eine Stornierung nicht möglich; es fallen die kompletten, vertraglich vereinbarten Kosten an.
Im Falle einer vereinbarten Pauschale gilt generell folgende Formel: Personenzahl (auch Zirkazahl) x Preis der Pauschale

Stornierungen aller Art (Hotelzimmer, Veranstaltungsräume wie Tagungen, Veranstaltungen usw.) bedürfen ausschließlich der Schriftform.

Hotel und ECONVENT behalten sich Änderungen der Stornofristen ausdrücklich vor, insbesondere für Buchungen während Saison- und Messezeiten.

Wlan-Codes: der Besteller haftet voll für die Wlan-Codes bzw. deren Missbrauch, die für ihn, von ihm untergebrachte Gäste bzw. Tagungsteilnehmer ausgegebenen werden.

Das ECOINN mit ECONVENT sind Nichtraucherhäuser, alle Räumlichkeiten sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Es darf innerhalb der Gebäude nur in der dafür vorgesehenen Raucherlounge im ECOINN geraucht werden. Für Rauchen und offenes Feuer (auch mit Kerzen) in Zimmern oder allen anderen Räumlichkeiten ist das Hotel berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € pro Zimmer/ 250 € pro Veranstaltungsraum zu berechnen und eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der Buchende hat in diesem Fall die volle Summe zu begleichen, die durch seine Reservierung anfällt, auch wenn er bzw. seine untergebrachten Gäste das Hotel bzw. das Veranstaltungsgebäude vorzeitig durch eigenes Verschulden aufgrund dieser fristlosen Kündigung verlassen müssen. Für alle Schäden und Kosten, die durch Rauchen oder Feuer in unerlaubten Zonen des Hotels bzw. des Veranstaltungsgebäudes verursacht werden, haftet der Buchende in voller Höhe, ebenso wie für Schäden und Kosten, die durch Manipulationen bzw. Manipulationsversuche an den Rauchmeldern verursacht werden. Es steht dem Buchenden frei, die Kosten, sollte es sich um andere, von ihm im Hotel untergebrachte Personen handeln, von diesen wieder einzutreiben.

Wenn ein Gast außerhalb der Rezeptionszeiten aus eigenem Verschulden die Security-Firma des Hotels bzw. ECONVENT in Anspruch nimmt (z.B. vergessene Zimmerkarte), berechnet das Hotel bzw. der ECONVENT dem Buchenden für diesen Einsatz die kompletten Kosten samt Bearbeitungskosten.

Für Tagungen und Veranstaltungen gilt: für alle Bewirtungen bzw. Essenlieferungen durch bzw. von einem Caterer haftet dieser für seine Dienstleistungen, Waren und Erzeugnisse gegenüber dem Buchenden in vollem Umfang. Das gilt ausdrücklich auch für Mittagessen bei Tagungen. Alle daraus resultierenden Ansprüche muss der Kunde direkt mit dem Caterer verhandeln. Hotel und ECONVENT haften lediglich für seine eigenen Dienstleistungen wie für Tagungsdurchführung oder Vermietungen der Räumlichkeiten.

Jeder Caterer haftet gegenüber dem ECOINN bzw. ECONVENT für Schäden, die während der Mietdauer am Gebäude des Vermieters durch ihn verursacht werden. Der Caterer hat Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter und die Gäste Einrichtung und Räumlichkeiten pfleglich behandeln. Er hat während der Mietzeit auch stellvertretend das Hausrecht und kann somit auch Verweise bzw. Hausverbote aussprechen. Der Caterer hat während der Mietdauer darauf zu achten, dass die Hausordnung, Gesetze und Verordnungen der Kommune befolgt und durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere für nächtliche Lärmemissionen, Beschädigungen und Verschmutzungen im und um das Gebäude, die durch Gäste verursacht werden. Für diese Schritte ist er gegenüber dem Vermieter mitteilungs- und rechenschaftspflichtig. Der Caterer darf für seine Tätigkeit den Vorbereitungsraum im EG nutzen und im in den gemieteten Räumlichkeiten seine Bewirtung durchführen. Der Caterer trägt dafür Sorge, dass nicht gemietete Räume nicht von ihm, seine Mitarbeitern und Gästen betreten werden.

Ist der Buchende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Buchenden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

Der Buchende von Zimmern oder Räumlichkeiten hat für Kosten, die durch Missachtung der Hausordnung bzw. Verstöße dagegen oder gegen die öffentliche Ordnung durch ihn selbst, von ihm Beauftragte und seine Gäste entstehen, voll einzustehen. Verbleiben er, von ihm Beauftragte bzw. seine Gäste länger als gebucht und vereinbart in den Räumlichkeiten, wird eine volle Tagesmiete bzw. –rate fällig, die ebenfalls der Buchende zu tragen hat. ECOINN Hotel und ECONVENT sind berechtigt, für die Vermietung Ihrer Räume eine Kaution zu erheben, die bei Schäden einbehalten werden kann.

Der Buchende hat für Beschädigungen oder Verluste, die durch seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte sowie durch von ihm eingemietete bzw. eingebuchte Personen verursacht worden sind ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Dies gilt alles auch für gemietete Räumlichkeiten (z.B. zum Tagen oder Feiern, ob im ECONVENT oder ECOINN. Der Buchende hat dafür zu sorgen, dass Verpackungsmaterial, Kartonagen und anderer großer Abfall nach der Mietzeit mitgenommen bzw. entsorgt wird. Die Räumlichkeiten müssen besenrein verlassen werden. Ist das nicht der Fall, kann das Hotel bzw. der ECONVENT dem Buchenden eine Reinigungs-/Entsorgungspauschale in Höhe von 200 € in Rechnung stellen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, muss die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen durch das Hotel ausdrücklich genehmigt worden sein. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz dafür besteht seitens des Hauses nicht. Sachgerechte Versicherung, z.B. von Ausstellungsstücken ist ausschließlich Sache des Buchenden. Soweit das Hotel/ der ECONVENT für den Buchenden technische oder sonstige Geräte von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Buchenden. Der Buchende haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Geräte und stellt das Hotel bzw. den ECONVENT von Ansprüchen Dritter frei. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hotel aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände, sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Buchende dieser Regelung nicht nach, so haben Hotel und ECONVENT das Recht, diese zu entfernen und kostenpflichtig einzulagern. Der Buchende darf Speisen- und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Allgemein-Kosten - Gebühr, unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes, berechnet. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, haben ECOINN Hotel und ECONVENT das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Haben Hotel bzw. ECONVENT begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels bzw. ECONVENT zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist (Stuttgart).

Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Veranstalter seinen Firmensitz im Ausland hat.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (AGB-ECOINN-mit-ECONVENT-ab-3-2022.pdf)AGB[v.03/2022]483 KB

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